Untersuchungspflichtige Großanlage – wie definiert sich eine solche Anlage?
Als untersuchungspflichtige Großanlage wird in der Trinkwasserverordnung ein Gebäude definiert, das über einen mindestens 400 Liter fassenden Tank zur Trinkwasseraufbewahrung verfügt. Eine untersuchungspflichtige Großanlage kann jedoch auch ein Gebäude sein,...